Rechtsprechung
OLG Hamm, 02.12.1991 - 20 U 219/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 02.12.1991 - 20 U 219/91
- OLG Hamm, 04.12.1991 - 20 U 219/91
Papierfundstellen
- r+s 1992, 250
Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.01.1992 - 20 U 196/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AUB § 8 II Nr. 1
Belehrungspflicht über Frist zur Geltendmachung von Invalidität - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1992, 1256
- r+s 1992, 250
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 21.03.1991 - 5 W 11/91
Fristgerechte Geltendmachung einer Invalidität
Auszug aus OLG Hamm, 22.01.1992 - 20 U 196/91
Die im Schrifttum (…Grimm, Unfallversicherung § 8 Rdn. 23) und Rechtsprechung (OLG Köln r + s 92, 34 (35) VersR 1992, 176 (177) = r + s 92, 35 (36) vertretene Auffassung, wonach ein Unfallversicherer, der sich auf den Fristablauf des § 8 II Nr. 1 AUB beruft, treuwidrig handeln.
- OLG Hamm, 17.08.1994 - 20 U 213/92
Unfall; Fahrrad; Eigenbewegung; Kausalitätsbeweis; Invalidität; …
In einer derartigen Fallkonstellation gebieten es die auch das Versicherungsverhältnis prägenden Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB), daß der Versicherer den Versicherten auf den drohenden Fristablauf der 15 Monatsfrist hinweisen muß, wenn er erkennt, daß trotz des wahrscheinlichen Vorliegens der Voraussetzungen der Versicherte aus Unkenntnis die Frist versäumen könnte (Senat r + s 1992, 250; OLG Köln r + s 1992, 34, 35; 35, 36). - OLG Oldenburg, 31.03.1999 - 2 U 264/98
Anforderungen an die bedingungsgemäße Geltendmachung der Invalidität; …
Danach ist der Kläger entschuldigt, wenn er seine unfallbedingte Invalidität der Beklagten gegenüber möglicherweise nicht schon bis zum 10.06.1995, sondern erst, wie jedenfalls bewiesen ist, in der Zeit etwa bis zum Jahresende 1995 (unmittelbar nach Kenntniserlangung vom Gutachten von Dr. S und Dr. V vom 01.12.1995) behauptet hat, und handelt die Beklagte jedenfalls treuwidrig, wenn sie - anders als noch im Ablehnungsschreiben vom 17.12.1997 - jetzt im Rechtsstreit den Versuch unternimmt, den Anspruch auf Invaliditätsentschädigung trotz zwischenzeitlicher Feststellung der weiteren bedingungsgemäßen Voraussetzungen an der nicht rechtzeitigen Geltendmachung scheitern zu lassen (vergleichbare Fälle: BGH VersR 1978, 1036; OLG Hamm VersR 1992, 1256; OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93] ; OLG Hamm VersR 1995, 1181 [OLG Hamm 17.08.1994 - 20 U 213/92] ).